ISB-Darlehen 505: Modernisierung selbst genutzten Wohnraums
Darlehen bis 100.000 € (Haushalt bis 4 Personen, +5.000 € je weitere Person, max. nachgewiesene Investitionskosten); 3,70 % Zins, 20 J fest; Tilgungszuschuss 5 bis 25 % je nach Einkommen und Effizienzhaus-Standard (ohne EH: 15 % bzw. 5 %, EH 85: 20 % bzw. 10 %, EH 55: 25 % bzw. 15 %)
Selbst genutztes Wohneigentum in RLP (Einliegerwohnung nicht förderfähig); Haushaltseinkommen höchstens 60 % über der Grenze § 13 Abs. 2 LWoFG (z. B. 4 Pers./2 Kinder ca. 103.400 € brutto), erhöhter Tilgungszuschuss nur bis 10 % darüber; Maßnahmenbeginn erst nach Förderzusage (Verträge bis HOAI LP 7 unschädlich, ab LP 8 nur mit Bedingung); bei EH 85/EH 55 Energieeffizienz-Experte bei Antrag; Bearbeitungsentgelt 1 % (mind. 250 €)
Antrag bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung, in deren Gebiet die Wohnung liegt (kreisfrei: Ludwigshafen, Speyer, Frankenthal, Neustadt, Worms; sonst Kreisverwaltung). Zins 3,70 % gilt 'bis auf weiteres' (Stand 09.10.2026). Beratung ISB Wohnraumförderung 06131 6172-1991. Gefördert werden u. a. Dämmung, Fenstertausch, Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Fernwärmeanschluss; Photovoltaik steht nicht im Maßnahmenkatalog der ISB.




