* BAFA-Energieberatung für Wohngebäude: Bedingungen
- 50 % des Beratungshonorars, höchstens 650 € bei Häusern mit 1 bis 2 Wohneinheiten und 850 € ab 3 Wohneinheiten; bei Wohnungseigentümergemeinschaften ggf. zusätzlich 250 €.
- Beratung durch einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten; Ergebnis ist in der Regel ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP).
- Mit iSFP steigt die förderfähige Kostengrenze für spätere Einzelmaßnahmen beim Einfamilienhaus von 30.000 € auf 60.000 € pro Kalenderjahr; der zusätzliche iSFP-Bonus von 5 % gilt seit Juli 2026 nur noch für den Betrag über der regulären Kostengrenze.
Stand: Oktober 2026. Förderprogramme ändern sich und sind oft budgetiert. Ihre konkrete Förderhöhe zeigt der Fördermittel-Check.
EnergieberatungEnergieberatung in Leimen & Heidelberg
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Ihr Gebäude verliert Wärme, die Heizrechnung steigt und neue gesetzliche Auflagen kommen auf Sie zu. Wir zeigen Ihnen konkret, welche Maßnahmen sich wirklich rechnen, beantragen die Förderung für Sie und koordinieren die Handwerker, von der ersten Analyse bis zur letzten Rechnung.
Unser Förder-Check zeigt, wie viel Zuschuss drin ist→ Eine Energieberatung zeigt Ihnen, wie viel Heizkosten Sie sparen können und welche staatlichen Zuschüsse für Ihr Haus drin sind. MALO7 begleitet Immobilienbesitzer im Rhein-Neckar-Kreis von der Bestandsaufnahme über den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) bis zum Förderantrag. Erstellt wird der Plan von zertifizierten Energie-Effizienz-Experten aus der dena-Liste. Die Beratung selbst bezuschusst das BAFA mit 50 % des Honorars (max. 650 € bzw. 850 € ab 3 Wohneinheiten); mit iSFP verdoppelt sich die förderfähige Kostengrenze für Einzelmaßnahmen beim Einfamilienhaus auf 60.000 € pro Jahr, und der Heizungstausch wird über die KfW 458 mit bis zu 70 % gefördert.