Am 8. Juli 2026 hat das Bundeswirtschaftsministerium die Reform der Gebäudeförderung vorgelegt. Für die Wärmepumpe gelten ab dem 21. Juli 2026 neue Konditionen über die KfW-458-Heizungsförderung: Der maximale Förderdeckel steigt von 70 % auf 80 %, der Einkommensbonus wird dreistufig (bis zu 40 %), dafür entfällt der bisherige Effizienzbonus von 5 %. In der Umstellungsphase vom 9. bis 20. Juli 2026 nimmt die KfW keine neuen Anträge an. Wer bis zum 20. Juli 2026 bereits eine Förderzusage hat, genießt Vertrauensschutz und kann noch unter den alten Bedingungen einreichen.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
Am 8. Juli 2026 hat das Bundeswirtschaftsministerium die Reform der Gebäudeförderung vorgelegt. Für die Wärmepumpe gelten ab dem 21. Juli 2026 neue Konditionen über die KfW-458-Heizungsförderung: Der maximale Förderdeckel steigt von 70 % auf 80 %, der Einkommensbonus wird dreistufig (bis zu 40 %), dafür entfällt der bisherige Effizienzbonus von 5 %. In der Umstellungsphase vom 9. bis 20. Juli 2026 nimmt die KfW keine neuen Anträge an. Wer bis zum 20. Juli 2026 bereits eine Förderzusage hat, genießt Vertrauensschutz und kann noch unter den alten Bedingungen einreichen.
Die neuen Fördersätze im Überblick
Die Wärmepumpen-Förderung läuft seit 2024 nicht mehr über das BAFA, sondern über die KfW (Programm 458, Antrag über „Meine KfW"). Ab dem 21.07.2026 setzt sich der Zuschuss so zusammen:
| Baustein | bis 20.07.2026 | ab 21.07.2026 |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | 30 % |
| Klimageschwindigkeits-Bonus | 20 % | 16 % |
| Einkommens-Bonus | 30 % (bis 40.000 €) | 40 % / 30 % / 10 % (bis 30.000 / 40.000 / 50.000 €) |
| Effizienzbonus (Sole/Wasser/Propan) | +5 % | entfällt |
| Familienbonus | — | −10.000 € anrechenbares Einkommen je Kind |
| Maximaler Förderanteil | 70 % | 80 % |
| Förderfähige Höchstkosten (1. Wohneinheit) | 30.000 € | 28.000 € |
| Maximaler Zuschuss (1. Wohneinheit) | 21.000 € | 22.400 € |
Ein Beispiel: Ein selbstnutzender Eigentümer mit einem Haushaltseinkommen bis 30.000 € kombiniert 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeits-Bonus und 40 % Einkommensbonus. Das ergibt rechnerisch 86 %, wird aber auf den Höchstsatz von 80 % gedeckelt. Bei 28.000 € förderfähigen Kosten sind das 22.400 € Zuschuss.
Steigt oder sinkt die Förderung jetzt?
Beides — je nach Haushalt. Der maximale Zuschussbetrag steigt sogar leicht (von 21.000 € auf 22.400 €), weil der Deckel auf 80 % angehoben wurde. Für einkommensschwächere Haushalte wird die Förderung durch den 40-%-Bonus großzügiger. Gleichzeitig fallen der pauschale Effizienzbonus (+5 %) und der Biomasse-Emissionszuschlag (2.500 €) weg, und der Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt von 20 % auf 16 % — und ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um weitere 4 Prozentpunkte. Wer den Heizungstausch ohnehin plant, verliert also mit jedem Halbjahr Förderung: Früh tauschen sichert mehr.
Effizienzbonus weg — welche Wärmepumpe lohnt sich jetzt?
Bisher gab es +5 % extra für Wärmepumpen mit Sole (Erdwärme), Grundwasser oder dem natürlichen Kältemittel Propan (R290). Dieser Bonus entfällt mit der Reform — die Förderhöhe ist jetzt unabhängig von der Wärmequelle. Für die Entscheidung Luft, Sole oder Wasser zählt damit wieder die reine Wirtschaftlichkeit: Luft-Wasser-Wärmepumpen sind günstiger in der Anschaffung und brauchen keine Bohrung; Sole- und Wasser-Wärmepumpen erreichen höhere Jahresarbeitszahlen und niedrigere Betriebskosten, rechnen sich aber meist nur bei hoher Heizlast. Im gut gedämmten Altbau ist Luft-Wasser in den meisten Fällen die bessere Wahl.
Wichtig: Antrag immer VOR der Beauftragung
Diese Regel bleibt unverändert und ist der teuerste Fehler beim Heizungstausch: Der Förderantrag muss vor der Auftragsvergabe an den Handwerker gestellt und bestätigt sein. Wer den Betrieb vorher beauftragt, verliert den Anspruch vollständig. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen aber schon vorher beauftragt werden.
Sollten Sie noch vor dem 21. Juli handeln?
Das hängt vom Einzelfall ab. Für Haushalte mit mittlerem Einkommen, die bisher den +5-%-Effizienzbonus für eine Sole- oder Propan-Wärmepumpe genutzt hätten, kann ein Antrag unter den alten Konditionen bis 20.07.2026 günstiger sein. Für einkommensschwächere Haushalte lohnt oft das neue Modell mit 40 % Einkommensbonus und 80 %-Deckel. Voraussetzung für die Altkonditionen: eine gültige Förderzusage der KfW vor dem 21.07. Wir rechnen beide Varianten für Ihr Projekt durch, bevor Sie sich festlegen.
Häufige Fragen
Wie viel Förderung bekomme ich 2026 für eine Wärmepumpe? Ab dem 21.07.2026 über die KfW 458 maximal 80 % der förderfähigen Kosten, gedeckelt auf 28.000 € pro erster Wohneinheit — also bis zu 22.400 € Zuschuss. Der genaue Satz hängt von Einkommen und Heizungstausch ab.
Läuft die Wärmepumpen-Förderung über BAFA oder KfW? Seit 2024 über die KfW (Programm 458), nicht mehr über das BAFA. Das BAFA fördert weiterhin Hüllenmaßnahmen wie Dämmung und Fenster (BEG-EM).
Was passiert in der Umstellungsphase vom 9. bis 20. Juli 2026? Die KfW nimmt in diesem Zeitraum keine neuen Anträge an. Ab dem 21.07. läuft die Förderung mit den neuen Konditionen wieder an. Bereits erteilte Zusagen bleiben gültig (Vertrauensschutz).
Gibt es einen Familienbonus? Ja, neu ab 21.07.2026: Je minderjährigem Kind sinkt das anzurechnende Haushaltseinkommen einmalig um 10.000 € — das kann Ihre Familie in eine höhere Bonus-Stufe heben.
MALO7: Wärmepumpe aus einer Hand im Rhein-Neckar-Kreis
Als Projektkoordinator planen wir Ihren Wärmepumpen-Einbau, prüfen ehrlich die Wirtschaftlichkeit (Heizlast, Vorlauftemperatur, Jahresarbeitszahl), wickeln den KfW-458-Antrag ab und koordinieren die Gewerke — inklusive Schallschutz und hydraulischem Abgleich. Rechnen Sie Ihren Zuschuss vorab mit unserem Förder-Check durch oder erfahren Sie mehr über Wärmepumpen im Rhein-Neckar-Kreis.
Quellen: KfW-Pressemitteilung „Anpassungen in den KfW-Produkten der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Start Umstellungsphase"; BMWE-Pressemitteilung „Reform der Gebäudeförderung" vom 08.07.2026.

