Was sind überhaupt BAFA, KfW und § 35c EStG?+
BAFA steht für „Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle“ — eine Bundesbehörde, die Zuschüsse für Sanierungs-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle auszahlt (z. B. Dämmung, Fenster, Lüftung). Das Programm dahinter heißt BEG-EM („Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen“). Wichtig: Heizungs-Zuschüsse laufen seit 2024 NICHT mehr über BAFA, sondern direkt über die KfW (Programm KfW 458 für Privatpersonen, Antrag über „Meine KfW“). Die KfW („Kreditanstalt für Wiederaufbau“) ist eine staatliche Förderbank und vergibt zusätzlich über das Programm KfW 261 zinsgünstige Kredite für komplette Sanierungen zum Effizienzhaus. Ein Teil des Kredits wird Ihnen am Ende geschenkt — das nennt man Tilgungszuschuss. § 35c EStG ist ein Paragraf im Einkommensteuergesetz: Sie bekommen 20 % der Sanierungskosten verteilt über drei Jahre direkt von Ihrer Steuer abgezogen — ohne Antrag, einfach in der Steuererklärung.
Sind die drei Förderwege kombinierbar?+
Nicht auf derselben Maßnahme. Direkter Zuschuss (BAFA für die Hülle / KfW 458 für die Heizung), KfW 261 und § 35c EStG schließen sich pro Einzelmaßnahme gegenseitig aus — Sie wählen also für jede Maßnahme (z. B. Heizungstausch oder Fassadendämmung) genau einen Förderweg. Über verschiedene Maßnahmen hinweg ist eine Kombination aber möglich: z. B. KfW-458-Zuschuss für die neue Wärmepumpe und gleichzeitig KfW-261-Kredit für die Dämmung. Der Rechner zeigt alle drei Wege nebeneinander, damit Sie sehen, welcher pro Maßnahme am meisten bringt.
Was bringt der iSFP-Bonus?+
Der iSFP („individueller Sanierungsfahrplan“) ist ein offizieller Sanierungsplan, den ein zertifizierter Energieberater für Ihr Gebäude erstellt — praktisch eine Roadmap, in welcher Reihenfolge welche Maßnahmen wirtschaftlich sinnvoll sind. Wenn Sie einen iSFP haben und danach Maßnahmen an der Gebäudehülle umsetzen (Dämmung, Fenster, Lüftung), verdoppelt sich die förderfähige Kostengrenze (erste Wohneinheit: 30.000 € → 60.000 €) und es gibt +5 Prozentpunkte Bonus — seit der Reform vom 21.07.2026 allerdings nur noch auf den Kostenanteil über 30.000 € und erst ab 30.000 € Investitionsvolumen (effektiv also bis 17,5 % statt früher pauschal 20 %). Der iSFP selbst wird zudem zu 50 % von der BAFA bezuschusst (max. 650 € Einfamilienhaus / 850 € Mehrfamilienhaus).
Wer hat Anspruch auf den Einkommens-Bonus für die Heizung?+
Selbstnutzende Eigentümer eines Bestandsgebäudes (also kein Neubau, Sie wohnen selbst drin). Ab dem 21.07.2026 ist der Einkommens-Bonus der KfW-458-Heizungsförderung dreistufig gestaffelt und richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen (Durchschnitt der letzten zwei Jahre): bis 30.000 € pro Jahr gibt es 40 %, bis 40.000 € noch 30 %, bis 50.000 € noch 10 % — darüber entfällt der Bonus. Neu ist außerdem der Familienbonus: bei mindestens einem minderjährigen Kind sinkt das anzurechnende Haushaltseinkommen einmalig um 10.000 € (pauschal, nicht je Kind), wodurch mehr Haushalte in eine höhere Bonusstufe rutschen. Der Einkommens-Bonus gilt ausschließlich für die KfW-458-Heizungsförderung — also beim Tausch gegen Wärmepumpe, Biomasse-Heizung oder ähnliches — und kommt on top zur Grundförderung.
Wie genau sind die Werte im Rechner?+
Die Fördersätze entsprechen dem Stand vom 24.08.2026 (Quellen: BAFA-Richtlinie BEG-EM, KfW-Merkblatt 261, § 35c Einkommensteuergesetz). Der Betrag, den Sie tatsächlich bekommen, hängt aber immer von der konkreten Maßnahme, den Eigenheiten Ihres Gebäudes und dem erreichten Effizienzhaus-Standard (40/55/70/85/100 — je kleiner die Zahl, desto energieeffizienter das Haus, desto höher die Förderung) ab. Verbindlich ist immer das Gutachten Ihres Energieberaters.
Gibt es Förderung für PV-Anlagen (Photovoltaik)?+
Für Photovoltaik-Anlagen gibt es keinen BAFA-Zuschuss über das BEG-EM-Programm. Stattdessen gilt seit 2023 der Umsatzsteuer-Nullsatz: Kauf und Montage der Anlage sind umsatzsteuerfrei (≤ 30 kWp auf Wohngebäuden) — Sie sparen also die 19 % Mehrwertsteuer direkt bei der Rechnung. Zusätzlich gibt es zinsverbilligte Kredite über das KfW-Programm 270 „Erneuerbare Energien — Standard“. In Baden-Württemberg ergänzt die L-Bank das Programm „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“. Die früheren Speicher-Zuschüsse (KfW 275) wurden 2018 eingestellt und sind nicht mehr verfügbar. Für PV-Erlöse aus Anlagen bis 30 kWp gilt zudem eine Einkommensteuer-Befreiung. Für den selbst erzeugten Strom bekommen Sie die gesetzlich garantierte EEG-Einspeisevergütung — 2026 bei Teileinspeisung ca. 7,78 ct/kWh, 20 Jahre garantiert.
Welche Wärmepumpe bringt am meisten Förderung?+
Seit der KfW-458-Reform (ab 21.07.2026) ist die Förderung unabhängig von der Wärmequelle: Der frühere Effizienzbonus von +5 % für Wärmepumpen mit Sole (Erdwärme), Wasser (Grundwasser/Fluss), Abwasser oder dem natürlichen Kältemittel Propan R290 ist ebenso entfallen wie der pauschale Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € für emissionsarme Biomasse-Heizungen. Alle förderfähigen Wärmepumpen erhalten dieselben Fördersätze (Grundförderung 30 % plus Boni; Obergrenze 70 %, bei anzurechnendem Haushaltseinkommen bis 30.000 € maximal 80 %). Die Wärmequelle beeinflusst jetzt nur noch die Jahresarbeitszahl und damit die Wirtschaftlichkeit im Betrieb — Sole- und Wasser-Wärmepumpen arbeiten effizienter als Standard-Luft-Wärmepumpen, kosten in der Anschaffung aber mehr.
Was sind WPB-Bonus und Seriensanierungs-Bonus bei KfW 261?+
Der WPB-Bonus („Worst Performing Building“) gibt Ihnen +10 % Tilgungszuschuss zusätzlich, wenn Ihr Haus zu den schlechtesten 25 % gehört — konkret: Energieklasse H oder Baujahr vor 1957 mit größtenteils unsanierter Außenwand. Voraussetzung: Sie sanieren mindestens zum EH 70 EE. Der Seriensanierungs-Bonus belohnt vorgefertigte Fassaden- oder Dachelemente nach dem Energiesprong-Prinzip, weil sie schneller und qualitativ gleichmäßiger sind. Wichtig: Beide Boni erhöhen den Tilgungszuschuss auf den KfW-261-Kredit — das ist ein Teilschulden-Erlass, kein separater Barzuschuss. Seit dem Reform-Merkblatt (Stand 07/2026, gültig ab 21.07.2026) beträgt der Serielle-Sanierung-Bonus weiterhin +15 % (EH 40/55), und WPB- plus Seriensanierungs-Bonus sind ohne Kombi-Deckel kumulierbar — zusammen mit EH 40 EE (10 %) sind so bis zu 35 % Tilgungszuschuss erreichbar. Mehr dazu auf unserer Seite zur seriellen Sanierung.
Zur Seite: Serielle Sanierung→
Welche Förderprogramme gibt es speziell in Baden-Württemberg und Rhein-Neckar?+
In Baden-Württemberg vergibt die staatliche L-Bank über das Programm Z15 zinsverbilligte Darlehen für Familien beim Bau oder Kauf von Wohneigentum (gestaffelt nach Kinderzahl, 239.500 € bis über 431.000 €) — aktuell allerdings mit rund einem Jahr Wartezeit bis zur Bewilligung. Über „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“ gibt es zinsgünstige Kredite für PV-Anlagen und Speicher. Zusätzlich haben viele Kommunen eigene Programme, die sich stark unterscheiden: Walldorf verdoppelt faktisch die Bundesförderung für Dämmung und Heizung, Mannheim hat seinen Klimafonds 2026 neu aufgelegt (der Sanierungstopf ist aber bereits erschöpft), Weinheim zahlt bis zu 5.000 € Top-up auf BEG-geförderte Maßnahmen, Heidelberg fördert seit Juli 2026 nur noch Photovoltaik, und in Sanierungsgebieten (z. B. Sandhausen, Dossenheim, Malsch, Plankstadt) gibt es Modernisierungszuschüsse plus Steuervorteile. Wählen Sie im Rechner Ihren Ort, dann zeigt er Ihnen die relevanten Töpfe direkt an — den aktuellen Topf-Stand klären wir vor jedem Antrag telefonisch mit der Kommune.
Was gibt es für Neubau und Bestands-Kauf?+
Bei Neubau läuft die Förderung über KfW 297/298 „Klimafreundlicher Neubau“ als zinsverbilligter Kredit bis 100.000 €/Wohneinheit (EH 55) oder 150.000 €/Wohneinheit (EH 40 mit QNG-Plus-Siegel). Für Familien beim Kauf einer Bestands-Immobilie der Energieklasse F, G oder H gibt es KfW 308 „Jung kauft Alt“ — bis 150.000 € Kredit (bei 3+ Kindern), Haushaltseinkommen bis 90.000 € + 10.000 € pro weiterem Kind. Wichtig: Sie müssen innerhalb 4,5 Jahren auf EH 85 EE sanieren.
Was ist mit Pflege- und Denkmal-Förderung?+
Bei Pflegegrad 1-5 zahlt die Pflegekasse nach § 40 SGB XI bis zu 4.180 € pro Maßnahme für Wohnumfeldverbesserung (Treppenlift, bodengleiche Dusche, Türverbreiterung) — bei mehreren Pflegebedürftigen kumulierbar bis 16.720 €. Bei anerkannten Baudenkmälern lassen sich Sanierungskosten besonders gut steuerlich absetzen: § 7i EStG (Vermietung, 100 % über 12 Jahre), § 10f EStG (Eigennutzung, 90 % über 10 Jahre), § 11b EStG (Vermietung Erhaltungsaufwand, 2-5 Jahre). Voraussetzung: Bescheinigung der Denkmalbehörde VOR Maßnahmenbeginn.