Plankstadt — Ortskernsanierung Ortsmitte II (Modernisierungsförderung)
bis 15 % der zuwendungsfähigen Kosten (pauschal; Zuschüsse laut Richtlinie nur „in besonderen Fällen“) — Hauptvorteil ist die Sonderabschreibung nach §§ 7h/10f/11a EStG (Bescheinigung durch die Gemeinde)
Objekt im Sanierungsgebiet Ortsmitte II; Modernisierungsvereinbarung zwingend VOR Baubeginn (sonst weder Zuschuss noch Steuervorteil); energetische Maßnahmen (Heizung, Fenster, Wärmeschutz, Haustechnik) ausdrücklich förderfähig; 3 Vergleichsangebote; Objekt in Plankstadt
Topf aktiv (Aufstockung 550.000 € im Städtebauförderprogramm 2025). Gebietsabgrenzung nur als Planbild veröffentlicht — Adresse vorab bestätigen lassen (Bauverwaltung 06202 2006-63). Kein sonstiges kommunales Energie-Programm in Plankstadt; das Schwetzinger KlimaIMPULS gilt dort NICHT. Stand 24.08.2026.








