Heidelberg — Stadtbildpflege und Denkmalschutz
bis 8.000 € pro Gebäude (Sondereigentum in WEG: bis 5.000 €) für denkmalgerechte Maßnahmen; zusätzlich Steuerbescheinigung nach §§ 7i/10f/11b EStG möglich
Kulturdenkmal im Stadtgebiet ODER Gebäude als Bestandteil einer denkmalgeschützten Sachgesamtheit (z. B. Siedlung Pfaffengrund); Abstimmung mit dem Amt vor Maßnahmenbeginn; andere Denkmal-Zuschüsse (z. B. Landesdenkmalpflege) schließen die Förderung aus
Gilt seit 01.09.2020 stadtweit an Denkmalen — auch dort, wo kein Sanierungsgebiet greift (Pfaffengrund hat KEIN Sanierungsgebiet, wohl aber die denkmalgeschützte Siedlung). Kontakt: 06221 58-25591. Stand 24.08.2026.




