Heizungstausch geplant? So sichern Sie sich die Förderung 2024
Seit Anfang 2024 gelten mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) auch neue Regeln für die finanzielle Unterstützung beim Heizungstausch. Wenn Sie also in der Region Mannheim, Heidelberg, Speyer oder Umgebung darüber nachdenken, Ihre alte Heizung in Rente zu schicken, ist dieser Beitrag für Sie. Wir bringen Licht in den Dschungel der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) und zeigen Ihnen, wie Sie an die attraktiven Zuschüsse kommen.
Wichtig vorab: Viele sprechen immer noch von der „BAFA-Förderung“. Für private Bauherren und Eigentümer, die nur ihre Heizung tauschen (sogenannte Einzelmaßnahme), ist seit 2024 aber die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die richtige Anlaufstelle für den Zuschussantrag. Das BAFA ist weiterhin für andere Bereiche zuständig, aber Ihr Weg führt zur KfW.
Die Bausteine der neuen Heizungsförderung
Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und mehreren möglichen Boni zusammen, die Sie kombinieren können. Die maximale Förderquote liegt bei 70 %.
1. Die Grundförderung: 30 % für alle
Egal, wie alt Ihr Haus ist oder was Sie verdienen: Wenn Sie sich für eine neue Heizung auf Basis erneuerbarer Energien entscheiden, erhalten Sie eine Basisförderung von 30 % der Investitionskosten. Dies gilt für selbstgenutztes Wohneigentum.
- Wärmepumpen
- Biomasseheizungen (z. B. Pellets, Hackschnitzel)
- Solarthermische Anlagen
- Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz
2. Der Klima-Geschwindigkeits-Bonus: 20 % extra für Schnelle
Dieser Bonus ist besonders interessant. Sie bekommen ihn, wenn Sie eine funktionstüchtige, aber ineffiziente Altheizung ersetzen. Der Bonus beträgt 20 %, aber Achtung: Er sinkt ab 2029 schrittweise ab. Es lohnt sich also, nicht ewig zu warten.
Voraussetzungen für den Bonus:
- Sie müssen selbst in der Immobilie wohnen.
- Sie ersetzen eine der folgenden Heizungen: Öl, Kohle, Gasetagenheizung oder Nachtspeicherheizung.
- Bei Gaszentralheizungen gilt: Sie muss mindestens 20 Jahre alt sein.
- Nach dem Tausch dürfen keine fossilen Energieträger mehr zur Heizung des Gebäudes genutzt werden.
3. Der Einkommens-Bonus: 30 % für Haushalte mit geringerem Einkommen
Um die Energiewende sozial gerecht zu gestalten, gibt es einen erheblichen Bonus für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro. Auch hier gilt: Sie müssen selbst im Haus oder der Wohnung leben.
4. Der Effizienz-Bonus: 5 % für besonders gute Wärmepumpen
Entscheiden Sie sich für eine Wärmepumpe, die ein natürliches Kältemittel verwendet (wie R290 Propan) oder als Wärmequelle das Erdreich, Wasser oder Abwasser nutzt, gibt es weitere 5 % obendrauf. Luft-Wasser-Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel sind dafür ebenfalls qualifiziert.
Deckelung: Was wird maximal gefördert?
Die Förderungen klingen super, aber es gibt eine Obergrenze. Die förderfähigen Kosten für den Heizungstausch sind auf 30.000 Euro für die erste Wohneinheit (Einfamilienhaus oder erste Wohnung im MFH) gedeckelt.
- Maximale Gesamtförderung: 70 % von 30.000 € = 21.000 € Zuschuss.
- Beispielrechnung (Grundförderung + Geschwindigkeits-Bonus): 30 % + 20 % = 50 %. Bei Kosten von 25.000 € wären das 12.500 € Zuschuss.
Planen Sie weitere Sanierungsmaßnahmen (z.B. Dämmung, Fenster), können sich die förderfähigen Kosten erhöhen.
Der richtige Ablauf: Der wichtigste Schritt zuerst!
Das ist der Punkt, an dem die meisten Fehler passieren. Die Reihenfolge ist absolut entscheidend, um die Förderung nicht zu verlieren.
- Angebot einholen: Lassen Sie sich von einem Fachunternehmen wie uns ein detailliertes Angebot für den Heizungstausch erstellen. Dieses Angebot brauchen Sie für den Antrag.
- Förderantrag stellen: Mit dem Angebot registrieren Sie sich im Kundenportal „Meine KfW“ und stellen den Antrag auf den Zuschuss. Sie erhalten eine Bestätigung über den Antragseingang.
- Auftrag vergeben: Erst NACHDEM Sie den Antrag gestellt haben, dürfen Sie den Auftrag verbindlich vergeben. Sie müssen nicht auf den endgültigen Bescheid warten, aber die Beauftragung erfolgt auf eigenes Risiko, falls der Antrag später doch abgelehnt wird.
- Maßnahme durchführen: Wir bauen Ihre neue Heizung ein.
- Nachweise einreichen & Geld erhalten: Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen und notwendigen Bestätigungen bei der KfW ein. Der Zuschuss wird anschließend auf Ihr Konto überwiesen.
Übergangsregelung für 2024: Wenn Sie zwischen dem 29.12.2023 und dem 31.08.2024 einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen haben, können Sie den Förderantrag ausnahmsweise bis zum 30.11.2024 nachreichen. Das ist eine einmalige Ausnahme, um den Start der neuen Förderung zu erleichtern!
Was ist mit der Restfinanzierung?
Für die Kosten, die nicht durch den Zuschuss gedeckt sind, bietet die KfW einen zinsgünstigen Ergänzungskredit an. Dieser steht allen zur Verfügung, die einen Zuschuss für den Heizungstausch erhalten. Für Haushalte mit einem Einkommen bis 90.000 € gibt es sogar nochmal verbesserte Zinskonditionen.
Der Dschungel aus Regeln und Anträgen kann überfordernd wirken. Aber mit der richtigen Planung und Beratung ist der Weg zu einer neuen, effizienten Heizung und einem staatlichen Zuschuss gut machbar. Wenn Sie ein Projekt im Rhein-Neckar-Kreis planen und ein qualifiziertes Angebot für den Förderantrag benötigen, sprechen Sie uns gerne an.

