Sinsheim — Sanierungsgebiete (Steinsfurt, Innenstadt-Ost, Innenstadt-West): nur noch Steuervorteil
Private Modernisierungszuschüsse sind beendet (Haushalt: 2025 abgeschlossen, 2026–2029 mit 0 € veranschlagt). Verbleibender Hebel: erhöhte steuerliche Abschreibung nach §§ 7h/10f EStG — sicher im Sanierungsgebiet Innenstadt-West (Satzung 08.12.2020, Frist 30.11.2035); Innenstadt-Ost und Steinsfurt: Fristverlängerung nicht publiziert
Objekt im jeweiligen Sanierungsgebiet; sanierungsrechtliche Genehmigung (§ 144 BauGB) und Abstimmung mit der Stadt VOR Baubeginn, sonst keine Steuerbescheinigung; Objekt in Sinsheim
Sinsheim hat KEIN eigenes Energie-Förderprogramm (Balkonkraftwerk 200 € war der einzige Topf — seit 10/2023 erschöpft, keine Neuauflage; Stadtwerke sind nur Wasser/Abwasser/Bäder). Zuschuss-Status und Fristen: Bauamt Lumpp 07261 404-307 / Ivenz 07261 404-224. Kostenlose KliBA-Sprechstunde im Rathaus (14-tägig Do 14–16 Uhr). Stand 25.08.2026.







