Landau — Förderung privater Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (Innenstadt)
bis 40 % der berücksichtigungsfähigen Gesamtkosten, max. 30.000 € (nicht rückzahlbar); +10 % bei geschichtlich/städtebaulich bedeutsamen Gebäuden, +10 % Sozialklausel; Eigenleistung bis 12 €/h anrechenbar. In den Ortskernen Arzheim und Nußdorf nur erhöhte Abschreibung (§§ 7h/10f EStG)
Objekt im Stadtumbaugebiet „Aktives Stadtzentrum“, „Östliche Innenstadt“ oder Sanierungsgebiet „Rosenplatz“; Modernisierungsvereinbarung zwingend VOR Baubeginn (= Beauftragung); umfassende Sanierung (Einzelgewerk nur als Restmodernisierung); Zuschüsse anderer Stellen (KfW/BEG) werden angerechnet; 10 Jahre Miet-/Zweckbindung; Objekt in Landau
Richtlinie „Rosenplatz“ von 2019 (Fortgeltung und Mittelverfügbarkeit telefonisch klären: Sanierungsstelle 06341 13-0, Büro Deubert 06359 80168-12). Der frühere „Klimaschutzfonds“ (Dachbegrünung, PV auf Denkmalen) ist auf landau.de nicht mehr auffindbar; EnergieSüdwest fördert keine Gebäudemaßnahmen. Stand 25.08.2026.












